Krankentransport – Krankenfahrt
Wann kann eine Krankenbeförderung verordnet werden?
Grundsätzlich muss die Fahrt im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Leistung der Krankenkasse stehen und aus medizinischen Gründen erforderlich sein. Zum Beispiel eine Fahrt ins Krankenhaus bei einem pflegebedürftigen Patienten.
Ein ambulanter Arzttermin, der zwar medizinisch sinnvoll ist, begründet nicht automatisch einen Anspruch auf eine Krankenbeförderung. Die Entscheidung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der individuellen medizinischen Situation. Die Krankenkasse muss der Fahrt vorab zustimmen.
Bestimmte Fahrten sind genehmigungsfrei, wenn sie medizinisch notwendig sind und korrekt verordnet wurden. Dazu gehören insbesondere:
Fahrten zu stationären Behandlungen (Einweisung und Entlassung)
Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlungen gemäß § 115a SGB V
Fahrten bei vorliegenden Schwerbehindertenmerkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ bzw. vergleichbarer Einstufung (Pflegegrad 3 mit dauerhafter Einschränkung der Mobilität, Pflegegrad 4 oder 5)
In diesen Fällen kann die Verordnung direkt genutzt werden, ohne dass vorab eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich ist.
Häufige Fragestellung, die für viel Diskussionspotential sorgt, weil Patienten hierzu verwirrende Antworten von verschiedener Stelle erhalten:
Darf eine Fahrt zur Reha auf Muster 4 Krankenbeförderungsschein“ ausgestellt werden?
Nein, Ärzte dürfen die Fahrt zur Reha nicht auf Muster 4 verordnen.
§2 Absatz (4): Für die Fahrten zu ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen ist ebenfalls keine Verordnung auszustellen, sondern die Patientin oder der Patient zur Klärung der An- und Abreise direkt an ihre oder seine Krankenkasse zu verweisen.
Wir als Arztpraxis sind an die Regeln der Krankentransportrichtlinie gebunden vom Gemeinsamen Bundesausschuss.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3867/KT-RL_2025-05-15_iK-2025-08-06.pdf
Denken Sie immer daran, dass wir Arztpraxen uns diese Regeln nicht ausdenken und nur mit ihnen gemeinsam danach handeln müssen. Wir sind genauso geplagt von den vielen Regeln, die selbst offizielle Stellen oft nicht ausreichend gut durchschauen!
